Das Neuordnungsverfahren ist abgeschlossen. Die neue Ausbildungsverordnung trat zum 1. August 2024 in Kraft.
Das aktualisierte Berufsbild greift die vielfältigen wirtschaftlichen, technologischen und arbeitsorganisatorischen Entwicklungen auf. Bewährtes wird jedoch fortgeführt. Ausgehend vom industriellen Leistungserstellungsprozess gehört das kunden-, geschäftsprozess- und projektorientierte Arbeiten zu den Kernkompetenzen des Berufs.
Im letzten Ausbildungsjahr werden die Kernkompetenzen durch eine 6-monatige Ausbildung in einem zu wählenden Einsatzgebiet vertieft. Dies beinhaltet auch die Erstellung einer Dokumentation, die in die Gesamtnote einfließt.
Neu eingeführt wird die "Gestreckte Abschlussprüfung". Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgelegt wird. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt.